direktamsee.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstige Vertragsgrundlagen
- Diese AGB finden bei der Vermietung aller Ferienwohnungen und Zimmer von „direktamsee.de“, im Folgenden: Gastgeber, Anwendung. Der Mieter/Gast erkennt ihre Geltung mit der Buchung einer Ferienwohnung an.
- Der Gastgeber bietet seine Ferienwohnungen und Zimmer auf Webportalen, seiner Homepage sowie sonstigem Werbematerial an. Er versichert, dass er dabei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben macht. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Istzustand einer Wohnung/eines Zimmers aufgrund von Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, Umgestaltungen oder dem Neuerwerb von Inventar von dem auf den veröffentlichten Bildern sichtbaren Zustand abweicht, obwohl sich der Gastgeber stets um eine schnelle Anpassung des veröffentlichten Bildmaterials bemüht. Da solche Neuerungen regelmäßig dem Erhalt oder der Verbesserung des vorhandenen Wohnstandards dienen, ist der Gastgeber nicht verpflichtet, potenziellen Mietern vor dem Vertragsschluss sämtliche Veränderungen anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn die Veränderungen so wesentlich sind, dass der Mieter die überlassenen Räume nicht in der Form nutzen könnte, wie nach der Sichtung der Werbematerialien angedacht, oder wenn die unterlassene Mitteilung Mietinteressenten aus sonstigen Gründen unzumutbar benachteiligen würde.
- Der Gastgeber weist darauf hin, dass er bezüglich der Angaben, die ihm Gäste im Rahmen von Anfragen oder Buchungen überlassen, datenschutzrechtliche Vorgaben wahrt. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Gast hat zugestimmt (z. B. zur Vermittlung eines anderen Quartiers) oder der Gastgeber ist zur Weitergabe an Dritte gesetzlich verpflichtet (z. B. wegen der Zahlung der Kurtaxe an die Gemeinde).
§ 2 Abschluss des Vertrages
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung/das Zimmer mündlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage den Mieter aus Zeitgründen nicht mehr erreicht hätte, bereitgestellt worden ist.
- Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, so ist die Buchungsbestätigung als neues Angebot des Gastgebers anzusehen. Dieses nimmt der Mieter an, indem er dem geänderten Angebot ausdrücklich oder konkludent zustimmt, z. B. durch die Überweisung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder des Gesamtpreises.
- Für die Reservierung der Wohnung/des Zimmers erhebt der Gastgeber eine Vorauszahlung in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises. Geht diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto des Gastgebers ein, ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Der Gastaufnahmevertrag gilt in diesem Fall als nicht geschlossen.
- Handelt der Besteller für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die durch den geschlossenen Gastaufnahmevertrag begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
- Die Überlassung von Räumen, sonstigen Flächen und Mobiliar erfolgt entgeltlich. Die Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung durch den Gastgeber zulässig.
- Die Ferienwohnung/das Zimmer wird nur für die im Rahmen der Buchungsanfrage angemeldeten Personen zur Verfügung gestellt. Weitere Personen dürfen nur mitgebracht werden, wenn der Gastgeber vorher seine Zustimmung erteilt hat.
§ 3 Preisangaben
- Sämtliche Preisangaben des Gastgebers sowohl im Internet als auch auf sonstigem Werbematerial verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Kurtaxe und die Preise für Nebenleistungen und Endreinigung. Die Preise für diese Leistungen sind extra angegeben und enthalten ebenfalls bereits die Mehrwertsteuer.
- Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Wasser, Strom, Wärmeversorgung und Müllentsorgung.
- Der Gastgeber ist nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, die vom Gast an die Stadt Meersburg zu zahlende Kurtaxe zu vereinnahmen und an diese abzuführen.
- Der Gastgeber verfügt über zwei Dauerparkberechtigungen für Stellplätze in der Nähe des Fähranlegers (Serpentinenparkplatz), die ihm die Gemeinde Meersburg entgeltlich zur Verfügung stellt. Sofern der Gast dies wünscht und die Berechtigungen nicht bereits an andere Gäste vergeben sind, kann die Parkberechtigung vom Gast für den Zeitraum seines Aufenthalts vom Gastgeber übernommen werden. Der Gastgeber erhebt hierfür eine Gebühr von 6 € pro Tag.
§ 4 Leistungsumfang
- Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Gastgebers in den jeweiligen Webportalen, der Homepage oder sonstigen Werbematerialien sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Auf §1 Ziff. 2 dieser AGB wird verwiesen.
- Die Mitnahme von Haustieren ist nach vorheriger Zustimmung durch den Gastgeber gestattet. Es fallen zusätzliche Gebühren an (vgl. Preisliste).
- Der Gastgeber ist berechtigt, nach Abschluss des Mietvertrags einzelne Leistungen zu ändern, wenn dies dem Mieter zumutbar ist. So kann der Gastgeber die Ausstattung der Ferienwohnung/des Zimmers umgestalten, ohne den Mieter hiervon zu unterrichten. Sind die Leistungsänderungen mehr als geringfügig, muss der Gastgeber den Mieter unverzüglich darüber informieren. Dieser hat mit einer Erklärungsfrist von 14 Tagen das Recht, entweder eine kostenlose Umbuchung vorzunehmen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 5 Mietzahlung
- Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und der Rechnung ist der Mieter verpflichtet, 25% des Mietpreises auf das angegebene Konto des Gastgebers zu zahlen (vgl. §2 Nr. 3 dieser AGB).
- Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung den gesamten Mietpreis sowie die Preise für im Voraus vereinbarte Nebenleistungen zu zahlen. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig auf dem Konto des Gastgebers ein oder wird sie zurückgebucht, gilt der Vertrag als aufgehoben. Der Gastgeber hat in diesem Fall das Recht, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorgaben vom Mieter zu verlangen.
- Wird die Buchung weniger als 28 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, ist der gesamte Mietpreis inklusive der Preise für im Voraus vereinbarte Nebenleistungen unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto des Gastgebers zu überweisen. Ist sieben Tage nach dem Versand kein entsprechender Zahlungseingang zu verzeichnen, gilt der Vertrag als aufgehoben. Auch in diesem Fall ist der Gastgeber berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass dem Gastgeber ein geringerer Schaden entstanden ist als berechnet.
§ 6 An- und Abreise
- Der Bezug der Wohnung/des Zimmers ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr möglich. Eine frühere Überlassung muss mit der vor Ort zuständigen Wohnungsbetreuerin ausdrücklich vereinbart werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine vorzeitige Übergabe.
- Das Befahren der Fußgängerzone sowie ein kurzzeitiger Haltevorgang direkt vor dem Haus sind zum Be- und Entladen des Fahrzeuges möglich. Direkt am Haus sind keine Parkplätze und auch keine hauseigenen Fahrradabstellplätze vorhanden.
- Der Gastgeber teilt dem Gast nach Eingang der vollständigen Mietpreiszahlung per Post einen Code mit, der in das mit der Nummer der gemieteten Wohnung versehene Kästchen an der Wand vor der Haustür eingegeben werden muss. Haus- und Wohnungsschlüssel können dann bei der Ankunft vor Ort vom Mieter entnommen werden. Ein weiterer Schlüsselsatz sowie die Parkerlaubnis für den Serpentinenparkplatz, die im Auto deponiert werden muss, befinden sich in der Wohnung. Die Anwesenheit des Vermieters bzw. einer von ihm beauftragten Person ist damit bei der Anreise nicht erforderlich. Sofern der Gast Fragen oder Rücksprachebedarf hat, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der Wohnungsbetreuerin vor Ort. Ihre Telefonnummer erhält der Gast zusammen mit dem Code. Auch die Kurkarte und die Rechnung sind diesem Schreiben beigefügt.
- Am Abreisetag muss die Wohnung/das Zimmer ab 10.00 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten!
- Die Rückgabe der Wohnung kann durch Zuziehen der Wohnungstür erfolgen. Die Schlüssel und die Parkberechtigung sind wieder in der Wohnung bzw. im Schlüsselkästchen zu hinterlegen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Gastgebers ist eine Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, bei verspäteter Übergabe bis 17.00 Uhr einen Verspätungszuschlag in Höhe einer halben Übernachtungsgebühr zu erheben. Erfolgt die Übergabe erst nach 17.00 Uhr, ist zusätzlich ein voller Übernachtungspreis fällig. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Gastgebers bleiben unberührt.
§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
- Der Gast ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um andere Gäste nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen. Rauchen ist in der Wohnung/dem Zimmer nicht gestattet!
- Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Gastgeber unverzüglich zu melden. Mängelrügen bzgl. des Zustands der Wohnung oder des Inventars können nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt werden.
- Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Gast haftet für Schäden, die er oder die Mitreisenden durch schuldhafte Verletzung der ihm/ihnen obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursachen, insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung technischer Geräte. Darüber hinaus haftet er für Beschädigungen durch mitgebrachte Haustiere.
- Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, z. B. bei Überbelegung oder Störung des Hausfriedens, kann der Gastgeber das Mietverhältnis fristlos kündigen. Der bereits gezahlte Mietzins steht dem Vermieter zu.
§ 8 Reiserücktritt
- Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen!
- Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters seiner Unterkunft (z. B. Nichtraucherwohnung) um eine anderweitige Belegung der Wohnung/des Zimmers zu bemühen. Eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen, muss er sich anrechnen lassen.
- Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast an den Gastgeber 90% des Gesamtpreises für Unterhaltsleistungen, die Kurtaxe ausgenommen, zu entrichten. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als der Abzug von 10% bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gastgeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
§ 9 Gewährleistung/Schadensersatz
- Der Gastgeber haftet für die ordentliche Bereitstellung der Wohnung/des Zimmers. Er übernimmt jedoch keine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom-, TV- oder Internetversorgung. Auch für Ereignisse und Folgen höherer Gewalt wird seitens des Vermieters nicht gehaftet.
- Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.
(Stand 01/2016)